Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter in Sachsen: Stand 01.03.2010

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Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Grundlegende Änderungen der Besoldungsstruktur sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Strukturelle Anpassungen im Vorgriff auf eine Reform des Besoldungs- und Versorgungsrechts sollen derzeit nicht erfolgen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Unter www.besoldung-sachsen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung im Freistaat Sachsen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1 u. 2) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro


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