Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelle Besoldungstabellen für Postbeamtinnen und Postbeamte ab 01.04.2025

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie
Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschen-bücher bzw. eBook herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte. Daneben finden Sie die eBooks rund ums Beamtenrecht, Besoldung,  Beamtenver-sorgung, der Beihilfe sowie dem Neben-tätigkeitsrecht, Rund ums Geld und Berufseinstieg sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


 

Bund: Besoldungstabellen bei den Postnachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost (Post, Postbank und Telekom)

 Aktuelles für Beamtinnen und Beamte

Höhere Beamtenbesoldung ab 01.04.2025 für den Bundesbereich

Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhalten rückwirkend zum 01.04.2025 höhere Bezüge (es gibt 3 Prozent mehr, mindestens aber 110 Euro; in einer zweiten Stufe werden die Bezüge dann noch mal um weitere 2,8 Prozent ab 01.05.2026 erhöht. Für Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro zum 01.04.2025 und 01.05.2026. Zum Gesetzentwurf wird der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte eine rund 100-seitige Broschüre "Neue Besoldung beim Bund & Alimentation". Die Broschüre enthält auch alle aktuellen Besoldungstabellen der Länder.

>>> Die Broschüre kann man hier zum Vorzuspreis vorbestellen. 

Post AG Postbank AG Telekom AG

 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Post AG, Postbank AG und Telekom AG)

 

Allgemeines zur Besoldung bei den Postnachfolgeunternehmen (Post Ag, Postbank AG und Telekom AG) Besoldungstabellen

Besoldungstabellen für Beschäftigte bei den Postnachfolgeunternehmen ab 01.04.2025

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A  3  2 788,20  2 846,21  2 904,25  2 950,96  2 997,67  3 044,39  3 091,11  3 137,81
 A  4  2 842,01  2 911,35  2 980,70  3 035,89  3 091,11  3 146,32  3 201,51  3 252,49
 A  5  2 861,79  2 948,13  3 017,48  3 085,45  3 153,42  3 222,78  3 290,69  3 357,24
 A  6  2 918,40  3 018,93  3 120,82  3 198,68  3 279,38  3 357,24  3 443,56  3 518,59
 A  7  3 052,89  3 142,09  3 259,59  3 379,86  3 497,35  3 616,27  3 705,46  3 794,62
 A  8  3 217,09  3 324,69  3 476,12  3 629,03  3 781,88  3 888,04  3 995,62  4 101,79
 A  9  3 454,89  3 561,06  3 728,11  3 897,95  4 064,96  4 178,50  4 296,61  4 411,80
 A 10  3 682,78  3 828,58  4 039,52  4 251,38  4 467,19  4 617,38  4 767,53  4 917,77
 A 11  4 178,50  4 401,57  4 623,20  4 846,28  4 999,37  5 152,47  5 305,57  5 458,71
 A 12  4 464,29  4 728,20  4 993,56  5 257,45  5 441,18  5 621,98  5 804,24  5 989,42
 A 13  5 197,69  5 445,55  5 691,96  5 939,83  6 110,42  6 282,50  6 453,06  6 620,73
 A 14  5 339,11  5 658,42  5 979,20  6 298,51  6 518,66  6 740,33  6 960,46  7 182,11
 A 15  6 477,85  6 766,56  6 986,72  7 206,91  7 427,06  7 645,77  7 864,49  8 081,71
 A 16  7 123,78  7 459,16  7 712,84  7 966,56  8 218,79  8 473,97  8 727,66  8 978,48

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6

– für Beamte des mittleren Dienstes sowie

– für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten um 25,90 Euro.

Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10

– für Beamte des gehobenen Dienstes sowie

– für Offiziere

um 11,30 Euro.

 

Familienzuschlag

Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2025 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
168,02 Euro 311,61 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich

– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 143,59 Euro,

– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 447,38 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:

1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,11 Euro,

2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 25,56 Euro,

– in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 Euro,

– in der Besoldungsgruppe A 5 um 15,34 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1

– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 148,60 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 157,74 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2025 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 697,02
B 2 8 907,97
B 3 9 420,37
B 4 9 956,39
B 5 10 571,58
B 6 11 156,23
B 7 11 720,02
B 8 12 310,17
B 9 13 042,01
B 10 15 315,26
B 11 15 778,31

 

Link-TIPP zur Besoldung für Postbeamte: www.post-beamte.de 

Link-TIPP zur Besoldung für Telekombeamte: www.telekombesmte.de


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


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