Brandenburg: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1. Dezember 2022

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Brandenburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Brandenburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Brandenburg passt die Bezüge 2022 wie folgt an: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. angepasst. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.484,07 2.544,93 2.605,75 2.666,63 2.727,45 2.788,32 2.849,15 2.910,00 2.970,86      
A 6 2.523,97 2.590,80 2.657,61 2.724,40 2.791,21 2.858,05 2.924,82 2.991,64 3.058,47      
A 7 2.614,88 2.698,96 2.783,02 2.867,09 2.951,15 3.035,24 3.095,28 3.155,30 3.215,35      
A 8   2.772,04 2.879,73 2.987,47 3.095,23 3.202,96 3.274,79 3.346,60 3.418,44 3.490,26    
A 9   2.932,13 3.047,12 3.162,09 3.277,06 3.392,06 3.471,09 3.550,16 3.629,18 3.708,23    
A 10   3.163,24 3.310,56 3.457,87 3.605,20 3.752,53 3.850,74 3.949,32 4.049,79 4.150,24  
A 11     3.648,29 3.799,20 3.950,57 4.105,03 4.207,99 4.310,92 4.413,90 4.516,85 4.619,82  
A 12       4.107,37 4.291,51 4.475,66 4.598,35 4.721,11 4.843,83 4.966,62 5.089,34  
A 13       4.587,62 4.786,41 4.985,22 5.117,81 5.250,35 5.382,90 5.515,44 5.647,98  
A 14        4.870,34 5.128,15 5.385,98 5.557,83 5.729,72 5.901,61 6.073,52 6.245,37  
A 15           5.907,85 6.134,66 6.361,41 6.588,17 6.814,97 7.041,71  
A 16           6.524,17 6.786,50 7.048,74 7.311,00 7.573,26 7.835,56    

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

für das erste zu berücksichtigende Kind     292,36
für das zweite zu berücksichtigende Kind     292,36
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind    706,76

 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  7.041,71   8.167,34 8.643,88 9.143,00 9.715,61 10.256,36 10.782,33 11.330,61 12.011,27 14.125,13 14.669,94

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.818,13 3.946,91 4.075,83 4.204,75 4.333,72 4.462,67 4.591,57 4.720,51
 C 2  3.826,00 4.031,50 4.236,99 4.442,50 4.647,94 4.853,43 5.058,93 5.264,38
 C 3  4.198,38 4.431,03 4.66,721 4.896,38 5.129,01 5.361,68 5.594,36 5.827,00
 C 4  5.293,48 5.527,48 5.761,48 5.995,36 6.229,27 6.463,15 6.697,01 6.930,90
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.849,44 4.978,41 5.107,34 5.236,28 5.365,21 5.494,14  
 C 2  5.469,88 5.675,38 5.880,81 6.086,31 6.291,77 6.497,28 6.702,78
 C 3  6.059,67 6.292,35 6.524,97 6.757,66 6.990,36 7.223,00 7.455,66
 C 4 7.164,79 7.398,69 7.632,57 7.866,42 8.100,33 8.334,21 8.568,10

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.925,37
 W 2 5.605,13
 W 3 6.774,18

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.792,16 5.062,13 5.332,13 5.602,13 5.872,17 6.142,13 6.412,13 6.682,13 6.952,13 7.222,16  
R2     5.978,46 6.248,46 6.518,47 6.788,46 7.058,46 7.328,43 7.598,46 7.868,43  
R3 8.643,88                                                                                         
R4 9.143,00
R5 9.715,61
R6 10.256,36
R7 10.782,33
R8 11.330,61

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 5 bis A 8  1.368,37
A 9 bis A 11  1.421,43
 A 12  1.558,84
A 13  1.590,10
 A 13 + Zulage (Nummer 13 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B) oder R 1  1.624,42

 

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Brandenburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Brandenburg – Besoldungsrecht ab 01.01.2021

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Die brandenburgische Finanzministerin, Katrin Lange, kündigte an, das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen. Aber die Minsiterin ließ offen, ob das auch für
die Corona-Prämien gelten soll.

Die Besoldungserhöhung wird wahrscheinlich erst zum 01.12.2022 erfolgen (deshalb gelten die Tabellen auf diesen beiden Seiten aller Voraussicht nach, bis Ende November 2022).

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 Mehr Informationen zur Besoldung in Brandenburg finden Sie unter www.besoldung-brandenburg.de 


Red UT 20220302


 

Brandenburg – Besoldungsrecht ab 01.01.2021

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts. Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor. Uuml;bertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Brandenburg wird zum 01.01.2020 um insgesamt 3,7 Prozent angehoben (Anwärterbezüge werden zum gleichen Zeitpunkt um monatlich 50 Euro erhöht).

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

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Red UT 20210621

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