Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Besoldung-Online: Sachsen mit den Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025 (html)

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschen-bücher bzw. eBook herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte. Daneben finden Sie die eBooks rund ums Beamtenrecht, Besoldung,  Beamtenver-sorgung, der Beihilfe sowie dem Neben-tätigkeitsrecht, Rund ums Geld und Berufseinstieg sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


>>>Mehr Infos zur Besoldung in Sachsen

 

Sachsen: Besoldung-Online.de

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025

 

Sachsen 

Besoldung-Online.de

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Sachsen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

 

Sachsen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

>>>Mehr Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Freistaat Sachsen findet man unter www.besoldung-sachsen.de ➚ .

 

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de 

 

Besoldungsordnung A

ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12 
A5 2.675,35 2.765,24 2.835,08 2.904,88 2.974,74 3.044,55 3.114,38 3.219,92        
A6 2.760,15 2.836,83 2.913,49 2.990,15 3.066,81 3.143,52 3.220,21 3.296,86 3.411,30      
A7 2.872,25 2.941,16 3.037,65 3.134,11 3.230,59 3.327,08 3.423,55 3.492,44 3.561,35  3.670,96     
A8   3.039,06 3.121,46 3.245,10 3.368,77 3.492,40 3.616,08 3.698,48 3.780,90 3.863,35  3.989,97   
A9   3.310,41 3.391,51 3.523,45 3.655,40 3.787,42 3.919,36 4.010,07 4.100,81 4.191,52  4.330,17   
A10    3.544,06  3.656,77 3.825,79 3.994,89 4.163,97 4.333,03 4.447,15 4.562,46 4.677,74 4.846,73  
A11     4.040,16 4.213,42 4.386,69 4.563,92 4.741,14 4.859,28 4.977,43 5.095,61  5.213,77  5.391,61 
A12     4.322,70  4.532,58  4.743,87 4.955,18 5.166,42 5.307,27 5.448,16 5.589,00  5.729,89  5.936,46 
A13     4.838,65  5.066,79 5.294,92 5.523,08 5.751,27 5.903,37 6.055,49 6.207,56  6.359,71  6.584,77 
A 14     4.913,01 5.208,91  5.504,77  5.800,61   6.096,52   6.293,72   6.491,00  6.688,26  6.885,52  7.162,10 
A 15           6.370,10   6.695,41   6.955,68  7.215,93  7.476,15   7.736,40 8.086,21 
A 16           7.026,50   7.402,67   7.703,70  8.004,66  8.305,62   8.606,66  9.007,40 

 

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Abs. 1)

271,90

Stufe 2
(§ 40 Abs. 2)

543,80

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 271,90 Euro für das zweite zu
berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen ergeben sich durch Hinzurechnung von
773,59 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

in Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kinder um je                                5,11 Euro
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je                          20,45 Euro

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  8.086,21   9.392,44 9.945,43 10.524,61 11.189,11 11.816,59 12.427,00 13.063,15 13.853,07 16.306,07 16.938,32

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

 Besoldungsgruppe    Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3  Stufe 4
     W 1  5.567,90   6.011,66     
     W 2  6.825,55  7.172,54  7.519,52   7.954,66 
     W 3  7.689,59  8.145,75  8.601,94  9.159,56

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A5  1.404,79
 A 6 bis A 8  1.528,41
A 9 bis A 11  1.583,69 
 A 12  1.726,79
 A 13 oder R 1  1.795,10

 

 

Mehrarbeitsvergütung

Gültig ab 01.02.2025 (Stundensätze in Euro)

§ 18 Abs. 1 SächsEMAVO
Für Beamte in den Besoldugsgruppen                                 
A 4 bis A 8                                 13,79
A 9 bis A 12                                 18,93
A 13 bis A 16 sowie R 1 und R 2                                  26,10
§ 18 Abs. 2 SächsEMAVO                                                    
im Schuldienst                                                                      
Lehrkräfte A 11 und A 12                                   21,82
Lehrkräfte ab A 13                                                        30,27

 


 

Besoldung im Freistaat Sachsen

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter 
www.besoldung-sachsen.de

 


 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


 

Red 20230514 / 20230509 / 20221215 / 20220802 / 20220422 / 20250504 / 20250531

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-online.de © 2025