Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldung-Online: Sachsen mit den Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025 (html)

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie
Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst: Für nur 15 Euro im Jahr können Sie zehn Taschen-bücher bzw. eBook herunterladen, u.a. das beliebte Nachschlagewerk Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte. Daneben finden Sie die eBooks rund ums Beamtenrecht, Besoldung,  Beamtenver-sorgung, der Beihilfe sowie dem Neben-tätigkeitsrecht, Rund ums Geld und Berufseinstieg sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen und ausdrucken >>>mehr Informationen


>>>Mehr Infos zur Besoldung in Sachsen

 

Sachsen: Besoldung-Online.de

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025

 

Sachsen 

Besoldung-Online.de

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Sachsen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

 

Sachsen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

>>>Mehr Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Freistaat Sachsen findet man unter www.besoldung-sachsen.de ➚ .

 

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de 

 

Besoldungsordnung A

ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12 
A5 2.675,35 2.765,24 2.835,08 2.904,88 2.974,74 3.044,55 3.114,38 3.219,92        
A6 2.760,15 2.836,83 2.913,49 2.990,15 3.066,81 3.143,52 3.220,21 3.296,86 3.411,30      
A7 2.872,25 2.941,16 3.037,65 3.134,11 3.230,59 3.327,08 3.423,55 3.492,44 3.561,35  3.670,96     
A8   3.039,06 3.121,46 3.245,10 3.368,77 3.492,40 3.616,08 3.698,48 3.780,90 3.863,35  3.989,97   
A9   3.310,41 3.391,51 3.523,45 3.655,40 3.787,42 3.919,36 4.010,07 4.100,81 4.191,52  4.330,17   
A10    3.544,06  3.656,77 3.825,79 3.994,89 4.163,97 4.333,03 4.447,15 4.562,46 4.677,74 4.846,73  
A11     4.040,16 4.213,42 4.386,69 4.563,92 4.741,14 4.859,28 4.977,43 5.095,61  5.213,77  5.391,61 
A12     4.322,70  4.532,58  4.743,87 4.955,18 5.166,42 5.307,27 5.448,16 5.589,00  5.729,89  5.936,46 
A13     4.838,65  5.066,79 5.294,92 5.523,08 5.751,27 5.903,37 6.055,49 6.207,56  6.359,71  6.584,77 
A 14     4.913,01 5.208,91  5.504,77  5.800,61   6.096,52   6.293,72   6.491,00  6.688,26  6.885,52  7.162,10 
A 15           6.370,10   6.695,41   6.955,68  7.215,93  7.476,15   7.736,40 8.086,21 
A 16           7.026,50   7.402,67   7.703,70  8.004,66  8.305,62   8.606,66  9.007,40 

 

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Abs. 1)

271,90

Stufe 2
(§ 40 Abs. 2)

543,80

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 271,90 Euro für das zweite zu
berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen ergeben sich durch Hinzurechnung von
773,59 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

in Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kinder um je                                5,11 Euro
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je                          20,45 Euro

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  8.086,21   9.392,44 9.945,43 10.524,61 11.189,11 11.816,59 12.427,00 13.063,15 13.853,07 16.306,07 16.938,32

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

 Besoldungsgruppe    Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3  Stufe 4
     W 1  5.567,90   6.011,66     
     W 2  6.825,55  7.172,54  7.519,52   7.954,66 
     W 3  7.689,59  8.145,75  8.601,94  9.159,56

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A5  1.404,79
 A 6 bis A 8  1.528,41
A 9 bis A 11  1.583,69 
 A 12  1.726,79
 A 13 oder R 1  1.795,10

 

 

Mehrarbeitsvergütung

Gültig ab 01.02.2025 (Stundensätze in Euro)

§ 18 Abs. 1 SächsEMAVO
Für Beamte in den Besoldugsgruppen                                 
A 4 bis A 8                                 13,79
A 9 bis A 12                                 18,93
A 13 bis A 16 sowie R 1 und R 2                                  26,10
§ 18 Abs. 2 SächsEMAVO                                                    
im Schuldienst                                                                      
Lehrkräfte A 11 und A 12                                   21,82
Lehrkräfte ab A 13                                                        30,27

 


 

Besoldung im Freistaat Sachsen

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen finden Sie unter 
www.besoldung-sachsen.de

 


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