Sachsen: Besoldung, Besoldungsrecht sowie Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter ab 1. Dezember 2022

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Sachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Sachsen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

In einem ersten Schritt wurde das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung am 09.02.2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden. Damit wurde die 1:1-Übertragung des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewahrt. Die Übertragung des sonstigen Tarifergebnisses auf die Beamten im Freistaat Sachsen erfolgte in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Die Bezüge wurden zum 01.12.2022 angehoben (um 2,8 Prozent). Der Anwärtergrundbetrag wurde um 50 Euro erhöht.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Freistaat Sachsen findet man unter www.besoldung-sachsen.de ➚ . 

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12 
A4 2.402,60 2.466,11 2.529,62 2.593,15 2.656,62 2.720,16 2.814,84          
A5 2.420,66 2.501,99 2.565,18 2.628,33 2.691,54 2.754,71 2.817,89 2.913,38        
A6 2.497,38 2.566,76 2.636,12 2.705,49 2.774,85 2.844,25 2.913,64 2.983,00 3.086,54      
A7 2.598,81 2.661,16 2.748,46 2.835,74 2.923,03 3.010,34 3.097,62 3.159,96 3.222,31  3.321,48     
A8   2.749,74 2.824,29 2.936,16 3.048,06 3.159,92 3.271,82 3.346,38 3.420,95 3.495,55 3.610,12   
A9   2.995,26 3.068,63 3.188,01 3.307,40 3.426,85 3.546,23 3.628,30 3.710,40 3.792,48 3.917,94   
A10    3.206,66  3.308,64 3.461,57 3.614,58 3.767,55 3.920,52 4.023,78 4.128,11 4.232,42 4.385,32  
A11     3.655,54 3.812,29 3.969,07 4.129,43 4.289,78 4.396,67 4.503,57 4.610,50  4.717,41  4.878,32 
A12     3.911,18  4.101,07  4.292,25 4.483,44 4.674,57 4.802,01 4.929,49 5.056,92  5.184,40  5.371,31 
A13     4.378,01  4.584,42 4.790,84 4.997,28 5.203,74 5.341,36 5.479,00 5.616,59  5.754,26  5.957,89 
A 14     4.445,28 4.713,02  4.980,71  5.248,39   5.516,12   5.694,55   5.873,05  6.051,53  6.230,01  6.480,26 
A 15           5.763,66   6.058,00   6.293,49  6.528,96  6.764,41   6.999,89 7.316,39 
A 16           6.357,57   6.697,93   6.970,30  7.242,61  7.514,92   7.787,29  8.149,89 

 


 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 42 Absatz 1)

153,40

Stufe 2
(§ 42 Absatz 2)

322,92

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 169,52 Euro für das zweite zu
berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen ergeben sich durch Hinzurechnung von
446,94 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 für
das erste zu berücksichtigende Kind um je 5,11 Euro und ab Stufe 3 für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.


 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.316,39 8.498,27 8.998,62 9.522,65 10.123,89 10.691,64 11.243,94 11.819,52 12.534,24 14.753,71 15.325,77

 


 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 3.999,01 4.136,64 4.274,28 4.411,89 4.549,54 4.687,14 4.824,75 4.962,40
 C 2 4.007,56 4.226,90 4.446,26 4.665,60 4.884,94 5.104,28 5.323,60 5.542,92
 C 3 4.405,03 4.653,38 4.901,75 5.150,09 5.398,45 5.646,77 5.895,12 6.143,45
 C 4 5.574,22 5.823,89 6.073,53 6.323,16 6.572,84 6.822,47 7.072,15 7.321,78
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.100,02 5.237,63 5.375,28 5.512,87 5.650,55 5.853,00    
C 2 5.762,26 5.981,61 6.200,91 6.420,25 6.639,57 6.858,93 7.157,57  
C 3 6.391,85 6.640,17 6.888,51 7.136,89 7.385,22 7.633,58 7.970,18  
C 4 7.571,41 7.821,07 8.070,75 8.320,38 8.570,05 8.819,68 9.170,91  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
     1 5.037,83 6.175,75 6.957,53
     2 5.439,35 6.489,71 7.370,27
     3   6.803,66 7.783,03
     4   7.197,37 8.287,56

 


Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
R1 4.584,38 4.790,83 4.899,55 5.179,87 5.460,21 5.740,57 6.020,91 6.301,28 6.581,64 6.861,98 7.142,31 7.505,81
R2     5.570,63 5.850,99 6.131,30 6.411,68 6.692,04 6.972,38 7.252,75 7.533,08 7.813,45 8.184,37
R3 8.998,62                                                                                         
R4 9.522,65
R5 10.123,89
R6 10.691,64
R7 11.243,94
R8 11.819,52

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 4  1.254,79
 A 6 bis A 8  1.378,41
A 9 bis A 11  1.433,69 
 A 12  1.576,79
 A 13 oder R 1  1.645,10

 

Ab hier die Besoldungstabellen der Vorjahre 

 

Sachsen

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen

 

Sachsen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Corona-Sonderzahlung

In einem ersten Schritt wurde das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung am 09.02.2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden. Damit wurde die 1:1-Übertragung des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung gewahrt. Die Übertragung des sonstigen Tarifergebnisses auf die Beamten im Freistaat Sachsen soll in einem gesonderten Verfahren erfolgen.

Da die nächste Bezügeanhebung wahrscheinlich erst zum 01.12.2022 erfolgen wird (um 2,8 Prozent), werden die Tabellen auf dieser Seite bis November 2022 gelten.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung im Freistaat Sachsen unter www.besoldung-sachsen.de

 

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 164,90 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen
ergeben sich durch Hinzurechnung von 434,77 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag in Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5
um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 


Red 20220307 / 20210715


 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.01.2021

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat die ihm seit 2006 eingeräumte eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde unter anderem der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Wie die meisten Länder hat sich auch der Freistaat Sachsen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärtergrundbeträge erhöhten sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01.um 50,00 Euro.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebudnen.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 164,90 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind. Die weiteren Stufen
ergeben sich durch Hinzurechnung von 434,77 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag in Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5
um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 20,45 Euro.

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 


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Red 20210715

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