Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Hamburg: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter ab 01. April 2026

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Hamburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Hamburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG), welches unter anderem die Gewährung des Grundgehalts neu regelt. Das Grundgehalt steigt nunmehr in nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter. Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Hamburg hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. erhöht. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Tarifrunde TdL 2026 bis 2028

Senat hält Wort
Gesetzentwurf zur Erhöhung der Besoldung vorgelegt

Mit der beabsichtigten Übertragung des vom Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel als TdL-Vorsitzender ausgehandelten Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger hat der Senat nun auch weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „Amtsangemessenen Alimentation“ auf den Weg gebracht.

Finanzen und Bezirke: Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 soll im Wesentlichen eine Übernahme der Tarifeinigung erfolgen durch

Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge
- rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro),
- zum 1. März 2027 um 2 Prozent und
zum 1. Januar 2028 um 1 Prozent,

Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um 4,2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 2 Prozent,

Daneben ist eine Anpassung der Wechselschicht- und Schichtzulagen entsprechend der tariflichen Einigung vorgesehen.

Die Einführung einer Hamburg-Zulage auch für Beamtinnen und Beamte, die bürgernahe Dienste erbringen, sowie für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung grundsätzlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt mit Beschluss vom 17. September 2025 zur Besoldung des Landes Berlin) Maßnahmen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation, insbesondere

- die Einführung einer Jahressonderzahlung ab 2026 in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges und
- Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von 17,5 Prozent bzw. 30 Prozent der jeweils durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge. Rückwirkende Aufstockung der Jahressonderzahlung für das Jahr 2025 um 7,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges.

Die Kosten für die Übernahme des Tarifergebnisses belaufen sich auf rund 400 Mio. im Jahr 2026, weitere rund 320 Mio. Euro im Jahr 2027 und weitere rund 375 Mio. Euro im Jahr 2028. Die ab dem Jahr 2026 vorgesehene neue Jahressonderzahlung verursacht weitere Kosten in Höhe von ca. 57 Mio. Euro jährlich, die Einmalzahlungen für die Jahre 2011 und 2012 verursachen Kosten in Höhe von 64,3 Mio. Euro, für 2025 in Höhe von 15,4 Mio. Euro. Für diese Nachzahlungen soll die Finanzierung durch die Auflösung von Rückstellungen erfolgen.

Finanzsenator und TdL-Vorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Wie versprochen halten wir gegenüber Beschäftigten und Gewerkschaften Wort: Unser Tarifergebnis wird 1:1 zeit- und wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre übertragen. Gerade angesichts der bei den laufenden Ausgaben extrem angespannten Haushaltslage wird schon das Hamburg finanziell erheblich fordern – in der Jahreswirkung wächst die Jahresbelastung für den Hamburger Haushalt auf über 560 Mio. Euro auf. Neben den linearen Erhöhungen bildet vor allem die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen für die betroffenen Beschäftigten einen richtigen und wichtigen Schwerpunkt ebenso wie die Hamburg Zulage. Sie wurde für viele bürgernahe Tätigkeiten tarifiert und soll in die Beamtenbesoldung übertragen werden – auch das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten. Ein großer Erfolg ist auch der Zuschuss zum Deutschlandticket, mit dem städtische Beschäftigte daraus ein attraktives Jobticket machen können: Fast 30.000 Beschäftigte nutzen das Angebot, weiter so! Daneben setzen wir auch wesentliche Maßgaben der erneut fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation um. Die befristetet und rückläufige Angleichungszulage wird durch eine dauerhafte und deutlich erhöhte Jahressonderzahlung ersetzt – das ist erforderlich, um die Vorgaben aus Karlsruhe einzuhalten und ist gerade noch – mit weiteren Maßnahmen kombiniert – finanziell vertretbar. Im teuersten Jahr schlägt das Gesamtpaket aus Tarifergebnis, Besoldungsgesetz und Alimentation mit über 630 Mio. Euro zu Buche, das wird für die kommenden Haushaltsberatungen noch ein großer Kraftakt. Wir müssen bei diesen Maßnahmen daher nicht nur die Vorgaben aus Karlsruhe beachten, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen und die Verhältnismäßigkeit gegenüber Tarifbeschäftigten und Rentnerinnen und Rentnern. Jetzt geht es in die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zum Gesetzentwurf, ehe dann nochmals der Senat befasst wird. Die Bürgerschaft hat schließlich das letzte Wort. Alle Zahlungen und Erhöhungen sollen die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre noch in 2026 erreichen.“

Staatsrat Jan Pörksen (Chef der Senatskanzlei, Staatsrat des Personalamtes): „Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über einen von ihren Beschäftigten getragenen leistungsfähigen öffentlichen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Der vorgelegte Gesetzentwurf unterstreicht dessen Bedeutung und verbessert zugleich die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin weiter.“

In einem nächsten Schritt erhalten die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Danach wird sich der Senat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn der Hamburgischen Bürgerschaft für die parlamentarischen Beratungen und eine endgültige Beschlussfassung zuleiten.

Quelle: Pressemitteilung vom 10. Juni 2026

Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite dokumentiert.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.04.2026

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
ÜLS zu Stufe 1 1 ÜLS zu Stufe 2 2 ÜLS zu Stufe 3 3 ÜLS zu Stufe 4 4 ÜLS zu Stufe 5 ÜLS zu Stufe 6   6 ÜLS zu Stufe 7  7 ÜLS zu Stufe 8 8
A 4 2.918,38 2.966,35   3.029,18    3.091,92   3.154,84    3.210,79      3.229,51   3.269,69   3.273,50 
A 5 2.943,60 2.997,10   3.064,01    3.130,57   3.197,56    3.264,18      3.355,13  3.357,62    3.369,50 
A 6 2.985,17 3.038,58   3.118,70   3.197,56   3.269,69    3.341,68    3.413,87  3.445,67  3.485,96    3.515,19 
A 7 3.128,08 3.142,70   3.233,36    3.324,41   3.414,96    3.505,95  3.586,15  3.596,83  3.623,33  3.682,33  3.683,77  3.745,84 
A 8 3.217,37  3.296,37   3.404,56    3.512,51   3.621,91    3.733,15  3.833,57  3.837,45  3.913,09  3.941,93  3.959,88  4.034,97 
A 9 3.339,68  3.422,56   3.536,01    3.649,48   3.768,46   3.887,84  3.982,43  4.004,56 4.078,67  4.121,10  4.137,59  4.219,43 
A 10 3.548,02  3.637,46   3.648,10 3.794,53  3.802,63 3.952,18 3.956,41  4.111,63    4.253,89  4.358,88   4.405,75  4.487,37  4.560,48  4.574,76  4.681,13 
A 11 4.026,33 4.103,20  4.156,90 4.241,29  4.304,28  4.395,70 4.288,92  4.553,27  4.633,48  4.710,85  4.743,80  4.868,41 5.024,56  5.025,98  5.074,69  5.184,50 
A 12 4.244,08 4.563,33   4.610,57 4.725,17  4.782,47  4.887,06 4.753,87  5.048,90  5.124,87  5.210,79  5.293,88  5.372,67  5.461,47  5.534,53  5.557,45  5.687,89 
A 13  4.723,74  5.077,54   5.121,98 5.250,90  5.306,76  5.424,25 5.280,88  5.597,56  5.674,93  5.770,89  5.861,16  5.944,24  6.048,79  6.117,56  6.144,79  6.286,76 
A 14 4.901,38  5.328,25   5.424,25 5.561,75  5.669,20  5.795,25 5.789,40  6.028,75 6.157,67  6.262,23  6.375,45  6.495,75  6.581,71  6.729,24  6.743,55  6.927,23 
A 15 5.919,87  6.441,31   6.647,59  6.649,03  6.809,46  6.856,74 6.661,14  7.051,56 7.052,98  7.246,36  7.295,05  7.441,18  7.538,59  7.636,00  7.637,44  7.780,91 
A 16 6.497,19 7.073,04  7.300,84  7.315,13  7.508,51 7.557,22 7.398,16  7.785,00  7.789,26  8.012,76  8.070,07  8.240,51  8.350,81  8.468,29  8.472,59  8.631,97 

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1 (verheiratet)

Stufe 2 (mit einem Kind)

Stufe 3 (mit zwei Kindern) Stufe 4 (mit drei Kindern)

§ 45 Absatz 1 

165,84

165,84

165,84

165,84

§ 45 Absatz 2

 

193,14

386,28 1.021,28

Gesamt

165,84 358,98 552,12 1.187,12

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5                                                   

Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kind                                5,11


ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind                                                              

 in der Besoldungsgruppe A 3 um je                                                 25,56

in der Besoldungsgruppe A 4 um je                                                  20,45

in der Besoldungsgruppe A 5 um je                                                  15,34


Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe
zurückbleibt,
wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.04.2026

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11
  8.871,47   9.382,33 9.917,36 10.531,27 11.110,96 11.674,86 12.262,63 12.992,36 15.258,51 15.842,59

 

 

Besoldungsordnung C 

gültig ab 01.04.2026

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  4.439,51 4.581,61 4.723,70 4.865,78 5.007,93 5.149,99 5.292,07 5.434,19
 C 2  4.448,36 4.674,81 4.901,29 5.127,75 5.354,24 5.580,69 5.807,13 6.033,58
 C 3  4.858,74 5.115,11 5.371,55 5.627,97 5.884,40 6.140,81 6.397,21 6.653,63
 C 4  6.065,89 6.323,61 6.581,39 6.839,15 7.096,92 7.354,71 7.612,44 7.870,20
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  5.576,29 5.718,39 5.860,46 6.002,55 6.144,68 6.286,76  
 C 2  6.260,04 6.486,49 6.712,91 6.939,39 7.165,85 7.392,30 7.618,72
 C 3  6.910,02 7.166,45 7.422,86 7.679,30 7.935,69 8.192,08 8.448,54
 C 4 8.127,94 8.385,69 8.643,48 8.901,17 9.158,98 9.416,73 9.674,49

 

 

Besoldungsordnung W

gültig ab 01.04.2026

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 5.512,07
 W 2 6.240,84
 W 3 7.494,13

 

 

Besoldungsordnung R

gültig ab 01.04.2026

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8
R1  5.485,82 5.842,50 6.199,21 6.555,92 6.912,61 7.269,26 7.625,97 7.974,36
R2   6.179,14  6.353,87 6.892,54 7.249,25 7.605,94 7.962,63 8.319,34 8.667,19
R3   9.498,56                                                                                         
R4 10.033,60
R5 10.647,50
R6 11.227,18
R7 11.791,12
R8 12.378,86

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach
Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                            A 4  1.430,55
A 5 bis A 8  1.556,18
 A 9 bis A 11  1.612,33

A 13

 1.827,17

 

 

Mehrarbeitsvergütung

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

§ 4 Abs. 2 HmbMVergVO                                       
Besoldungsgruppe  

A 4 bis A 5

A 9 bis A 12

 A 13 bis A 16

18,86 

25,85

35,08

§ 4 Abs. 2 HmbMVergVO  
Besoldungsgruppe  

A 9 bis A 11 

A 12

A 13 bis A 16

23,69 

29,33

40,71

  


 

Besoldung in Hamburg

Mehr Informationen zur Besoldung in Hamburg finden Sie unter www.besoldung-hamburg.de

 


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