Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Besoldung-Online: Baden-Württemberg Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025 (html)

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg 

Besoldung-Online.de:

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldung-Online.de:
Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz.Mit dem Gesetz zur „Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

(BVAnp-ÄG 2022)“ wurden neben der Übertragung des Tarifergebnisses vom 29.11.2021 auch zahlreiche Verbesserungen des Dienstrechts vorgenommen.

Mehr Infos unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
: Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
: Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
: Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025.

Mehr Informationen zu den Details des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.02.2025

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus  
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 3.132,51 3.223,42 3.314,28 3.405,15 3.496,09 3.560,98 3.625,90 3.690,85        
A8 3.211,48 3.327,99 3.444,44 3.560,92 3.677,43 3.755,07 3.832,71 3.910,40 3.988,01      
A9 3.384,62 3.508,94 3.633,23 3.757,55 3.881,83 3.967,33 4.052,80 4.138,25 4.223,71      
A10 3.634,51 3.793,76 3.953,03 4.112,32 4.271,59 4.379,64 4.488,25 4.596,88 4.705,51      
A11 3.995.66   4.158,88 4.322,66 4.489,62 4.656,58 4.767,91 4.880,74 4.994,32 5.107,88 5.221,40    
A12   4.526,46 4.659,15 4.859,36 5.062,38 5.197,76 5.333,10 5.468,48 5.603,85 5.739,22    
A13     5.185,88 5.405,13 5.624,41 5.770,59 5.916,75 6.062,93 6.209,14 6.355,28    
A14     5.497,69  5.782,02 5.066,36 6.255,89 6.445,48 6.634,99 6.824,55 7.014,14    
A15       6.329,31  6.641,90 6.892,00 7.142,07 7.392,17 7.642,24 7.892,36    
A16       6.960,06  7.321,58 7.610,86 7.900,11 8.189,32 8.478,55 8.767,79    

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 175,51
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 153,45
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 989,17
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 80,16


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).

 

Erhöhung kinderbezogener Teil des Familienzuschlags für das zweite zu berücksichtigende Kind - ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

 

                     
Besoldungsgruppe      1      2     3     4     5     6     7     8     9     10
A 7 497,35  480,20  463,07  445,94  428,79  416,55  404,31  392,07     
A 8 482,46 460,49 438,53 416,57 394,59 379,95 365,30 350,66 336,03   
A 9 449,81 426,36 402,93 379,48 356,04 339,93 323,81 307,69 291,58  
A 10 402,68 372,66 342,63 312,59 282,55 262,18 241,70 221,21 200,73  
A 11 334,58 303,80 272,92 241,45 209,96 188,96 167,68 146,28 124,86 103,45 
A 12   234,49 209,47 171,72 133,44 197,91   82,38   56,86   31,33     5,80
A 13     110,14   68,80   27,45          
A 14       51,35              

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.02.2025

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.892,36   9.133572 9.659,26 10.209,68 10.841,18 11.437,52 12.017,62 12.622,17 13.372,85 15.704,08 16.304,89

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.02.2025

Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.960,63 7.451,06 8.429,84

 

Besoldungsordnung R

UT Prüfen Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.492,89
 A 10 bis A 11  1.548,78
A 12   1.693,53 
 A 13  1.726,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.762,62

 

Mehrarbeitsvergütung

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbetrag in Euro)

Mehrarbeit im Schuldienst  
Besoldungsgruppen  
A 7 bis A 9   19,40
A 10 bis A 12   26,40
A 13 bis A 16   34,63
Mehrarbeit im Schuldienst  
Besoldungsgruppen  
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt
unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt
  24,31

Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12    28,93
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13    34,38
Beamte de höheren Dienstes   40,16

 


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 Red UT 20210620 / 20250531

 


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