Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 1. Dezember 2022 sowie Vorjahre

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Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht ab 01.12.2022

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz.

Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat angekündigt, die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich anzupassen und das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen.

Änderungen im Diensrecht

Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 2.769,20 2.855,37 2.941,50 3.027,63 3.113,83 3.175,34 3.236,87 3.298,44        
A8 2.844,02 2.954,49 3.046,87 3.175,28 3.285,72 3.359,31 3.432,90 3.506,54 3.580,10      
A9 3.008,17 3.126,01 3.243,82 3.361,66 3.479,46 3.560,50 3.641,52 3.722,51 3.803,52      
A10 3.245,03  3.395,98 3.564,95 3.697,93 3.848,90 3.951,32 4.054,27 4.157,23 4.260,20      
A11 3.857.36  3.742,07 3.897,31 4.055,56 4.213,82 4.319,35 4.426,29 4.533,95 4.641,59 4.749,19    
A12   4.090,48 4.216,26 4.406,03 4.598,46 4.726,79 4.855,07 4.983,39 5.111,71 5.240,02    
A13     4.715,53 4.923,35 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
A14     5.011,08  5.280,59 5.550,10 5.729,75 5.909,46 6.089,09 6.268,77 6.448,47    
A15       5.799,35  6.095,64 6.332,70 6.569,73 6.806,28 7.043,83 7.280,91    
A16       6.397,21  6.739,89 7.014,09 7.288,26 7.562,39 7.836,54 8.110,70    

 


 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.280,91 8457,55 8.955,70 9.477,42 10.076,00 10.641,25 11.191,11 11.764,14 12.475,69 14.685,38 15.254,87

 


 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 


.

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 

.


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.343,89
 A 10 bis A 11  1.398,78
A 12  1.543,53 
 A 13  1.576,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.612,62

 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro) 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – wurde zuletzt zum 01.01.2021 angehoben. Es gab hier keinen dritten Anpassungsschritt wie bei den übrigen Besoldungsgruppen.

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


Red UT 20220301


 

 

Ab hier Besoldungstabellen der Vorjahre...

 

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht (Besoldungstabellen 2021)

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfi el bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der ABesoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Das Land Beaden-Württemberg hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden jeweils um 50 Euro ab 1. Januar 2019 sowie ab 1. Januar 2020 angepasst.

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.
 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro) 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – wurde zuletzt zum 01.01.2020 angehoben. Es gab hier keinen dritten Anpassungsschritt wie bei den übrigen Besoldungsgruppen.

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


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Red UT 20210620

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