Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungstabellen für Beamte in Bremen ab 1.4.2012 bzw. ab 1.10.2012

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Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Bremen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung anzupassen, u.a. zum 1.4.2011 um 1,5 Prozent (bis A 11), übrige Besoldungsgruppen zum 1.10.2011. Zum 1.4.2012 sollen die Bezüge um 1,9 Prozent plus 17 Euro Sockel erhöht werden (bis A 11) und ab 1.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf dieser Seite). 

Unter www.besoldung-bremen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Bremen.

Besoldungstabelle A – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro) 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den  Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr. 12 Abs. 1) – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

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