Bundesbereich: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter ab 01.04.2022 sowie Vorjahre

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Bund 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Allgemeines zur Besoldung beim Bund - Besoldungstabellen

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung reformiert und für die A-Besoldung eine Tabelle mit neuer Struktur eingeführt. Der Stufenaufstieg erfolgt in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus (Einzelheiten zur Reform finden Sie im vorderen Teil dieses Kapitels).

Mit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 für den Bereich TVöD (Bund und Kommunen) wurden die politischen Voraussetzungen für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bamten des Bundes geschaffen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Der Gesetzgeber hat am 10.06.2021 die „Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ (Drucksache 19/28677) beschlossen. Damit wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 in zwei Schritten erhöht: zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent und zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent. Die Erhöhung zum 01.04.2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Von der Erhöhung zum 01.04.2021 wurden die BesGr B 11 und R 10 ausgenommen.

Die aktuelle Tabelle ab 01.04.2022 sehen Sie auf dieser Seite.

Für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es >>>eigene Besoldungstabellen

 

Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 01.04.2022

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .3  2370,74  2424,23  2477,74  2520,81  2563,87  2606,95  2650,03  2693,09
 A .4  2420,35  2484,28  2548,22  2599,12  2650,03  2700,93  2751,81  2798,82
 A .5  2438,59  2518,20  2582,14  2644,81  2707,47  2771,42  2834,04  2895,40
 A .6  2490,79  2583,48  2677,42  2749,20  2823,61  2895,40  2974,99  3044,17
 A .7  2614,79  2697,03  2805,37  2916,26  3024,59  3134,23  3216,46  3298,67
 A .8  2766,18  2865,38  3005,00  3145,99  3286,92  3384,81  3483,99  3581,88
 A .9  2985,43  3083,32  3237,34  3393,94  3547,92  3652,61  3761,51  3867,71
 A 10  3195,55  3329,98  3524,46  3719,80  3918,78  4057,26  4195,70  4334,22
 A 11  3652,61  3858,28  4062,62  4268,31  4409,46  4550,62  4691,78  4832,97
 A 12  3916,11  4159,44  4404,10  4647,41  4816,81  4983,50  5151,55  5322,29
 A 13  4592,31  4820,84  5048,02  5276,57  5433,86  5592,51  5749,77  5904,36
 A 14  4722,70  5017,10  5312,87  5607,27  5810,26  6014,63  6217,60  6421,96
 A 15  5772,62  6038,82  6241,80  6444,82  6647,81  6849,46  7051,12  7251,40
 A 16  6368,18  6677,40  6911,29  7145,22  7377,79  7613,07  7846,97 8078,22

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
153,88 Euro 285,40 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich
– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,19 Euro,
– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,51 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des ein-fachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 26,84 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 127,33 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 135,16 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 251,40
B 2 8 423,70
B 3 8 919,75
B 4 9 438,66
B 5 10 034,23
B 6 10 600,22
B 7 11 146,01
B 8 11 717,33
B 9 12 425,82
B 10 14 626,52
B 11 15 074,80

.

Besoldungstabelle W

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe     Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
W 1     5 046,69
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
W 2 6 269,77 6 638,59 7 007,40
W 3 7 007,40 7 499,15 7 990,90

 

 

Besoldungstabelle C

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1   4.004,47 4.142,54 4.280,50 4.418,58 4.556,62 4.694,64 4.832,65
 C 2   4.013,10 4.233,07 4.453,04 4.673,02 4.892,99 5.112,98 5.332,95
 C 3   4.411,69 4.660,76 4.909,86 5.158,91 5.407,99 5.657,08 5.906,10
 C 4   5.584,27 5.834,66 6.085,04 6.335,43 6.585,83 6.836,21 7.086,55
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 4.970,66 5.108,71 5.246,72 5.384,74 5.522,81 5.660,81 5.798,84  
 C 2 5.552,90 5.772,86 5.992,84 6.212,76 6.432,76 6.652,71 6.872,71 7.092,68
 C 3 6.155,17 6.404,28 6.653,35 6.902,42 7.151,49 7.400,57 7.649,60 7.898,69
 C 4 7.336,93 7.587,29 7.837,67 8.088,07 8.338,41 8.588,80 8.839,18 9.089,55

 

 

 

Besoldungstabelle R

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 2 5 580,37 5 866,75 6 151,76 6 541,62 6 934,14 7 325,37 7 717,93 8 110,48
R 3 8 919,75
R 5 10 034,23
R 6 10 600,22
R 7 11 146,013
R 8 11 717,33
R 9 12 425,82
R 10 15 074,80

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. April 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Laufbahnen Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
 des einfachen Dienstes 1 323,22
 des mittleren Dienstes 1 307,34
 des gehobenen Dienstes 1 557,54
 des höheren Dienstes 2 387,55

 


 

Ab hier Besoldungstabellen der Vorjahre

 

Bund ab 01.04.2021

 

Bund 

Besoldung, Besoldungsrecht und Besoldungstabellen
für Beamtinnen und Beamte, Anwärter/innen, Richter/innen und Soldaten

 

Allgemeines zur Besoldung

Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt. Sie besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das durch den Familienzuschlag sowie bei gegebenen Voraussetzungen durch Zulagen ergänzt wird. Es können auch Leistungsstufen, Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie arbeitsmarktbedingte Sonderzuschläge gezahlt werden. Bei Verwendung im Ausland gibt es spezifische Auslandsbezüge. Ferner erhalten die Besoldungsempfänger vermögenswirksame Leistungen.

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert, beispielsweise mit einer komplett neu strukturierten Tabelle für die A-Besoldung. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den Seiten zum Dienstrechtsreformgesetz. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus.

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung beim Bund erfolgte durch die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD vom Frühjahr 2018. Das Gesetz hat die Dienst- und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2020 linear – in drei Schritten – angehoben (der dritte Schritt erhöhte die Besoldung zum 01.03.2020 um 1,06 Prozent).

Mit dem Tarifabschluss vom 25.10.2020 für den Bereich TVöD (Bund und Kommunen) wurden die politischen Voraussetzungen für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bamten des Bundes geschaffen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis
- zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
- zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die aktuelle Tabelle ab 01.04.2021 sehen Sie auf dieser Seite.

Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfängerinnen und -empfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es >>>eigene Besoldungstabellen

 

Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 01.04.2021

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A .3  2328,82  2381,37  2433,93  2476,24  2518,54  2560,85  2603,17  2645,47
 A .4  2377,55  2440,35  2503,16  2553,16  2603,17  2653,17  2703,15  2749,33
 A .5  2395,47  2473,67  2536,48  2598,05  2659,05  2722,42  2783,93  2844,20
 A .6  2446,75  2537,80  2630,08  2700,59  2773,68  2844,20  2922,39  2990,34
 A .7  2568,56  2649,34  2755,77  2864,70  2971,11  3078,81  3159,59  3240,34
 A .8  2717,27  2814,72  2951,87  3090,36  3228,80  3324,96  3422,39  3518,55
 A .9  2932,64  3028,80  3180,10  3333,93  3485,19  3588,03  3695,00  3799,32
 A 10  3139,05  3271,10  3462,14  3654,03  3849,49  3985,52  4121,51  4257,58
 A 11  3588,03  3790,06  3990,79  4192,84  4331,49  4470,16  4608,82  4747,51
 A 12  3846,87  4085,89  4326,23  4565,24  4731,64  4895,38  5060,46  5228,18
 A 13  4511,11  4735,60  4958,76  5183,27  5337,78  5493,62  5648,10  5799,96
 A 14  4639,19  4928,39  5218,93  5508,12  5707,52  5908,28  6107,66  6308,41
 A 15  5670,55  5932,04  6131,43  6330,86  6530,27  6728,35  6926,44  7123,18
 A 16  6255,58  6559,33  6789,09  7018,88  7247,34  7478,46  7708,22  7935,38

 

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 17,79 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 7,76 Euro.

 

Familienzuschlag
Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
151,16 Euro 280,35 Euro

 

Der Familienzuschlag erhöht sich
– für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,19 Euro,
– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,51 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des ein-fachen Dienstes
Für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes erhöht sich der Familienzuschlag wie folgt:
1. für das erste zu berücksichtigende Kind für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 5,37 Euro,
2. für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
– in der Besoldungsgruppe A 3 und für Anwärter des einfachen Dienstes um 26,84 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro,
– in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besol-dungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
– Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 127,33 Euro
– Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 135,16 Euro

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7 123,18
B 2 8 274,75
B 3 8 762,03
B 4 9 271,77
B 5 9 856,81
B 6 10 412,79
B 7 10 948,93
B 8 11 510,15
B 9 12 206,11
B 10 14 367,90
B 11 14 808,25

.

Besoldungstabelle W

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe     Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
W 1     4 957,46
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
W 2 6 158,91 6 521,21 6 883,50
W 3 6 883,50 7 366,55 7 849,61

,

 

Besoldungstabelle C

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

 

Tabelle folgt

 

Besoldungstabelle R

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 2 5 481,70 5 763,02 6 042,99 6 425,95 6 811,53 7 195,84 7 581,46 7 967,07
R 3 8 762,03
R 5 9 856,81
R 6 10 412,79
R 7 10 948,93
R 8 11 510,15
R 9 12 206,11
R 10 14 808,25

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. April 2021 (Monatsbetrag in Euro)

Laufbahnen Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
 des einfachen Dienstes 1 210,76
 des mittleren Dienstes 1 284,22
 des gehobenen Dienstes 1 530,00
 des höheren Dienstes 2 345,33

.

 


Link-TIPP zur Besoldung: www.besoldung-in-bund-und-laendern.de 


Red UT 20210329. .

Besoldung für Bundesbeamte 

Der Bund hat zum 01.07.2009 seine Besoldung grundlegend reformiert und für die A-Besoldung eine neue Tabelle eingeführt, in die alle Bundesbeamte überführt worden sind. Einzelheiten zur Reform finden Sie auf den  Seiten 90 ff. Der Stufenaufstieg vollzieht sich in der A-Besoldung in einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus. Nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsge setzes 2018-2019-2020 soll das Tarifergebnis TVöD vom Frühjahr 2018 wirkungsgleich auf die Bundesbeamten übertragen werden.

Die Erhöhung soll wirkungsleich (zeitgleich und systemgerecht) auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2020 linear – in drei Schritten – erhöht werden. Zunächst sollen die Bezüge ab 01.03.2018 erhöht werden. Im folgenden PDF finden Sie die derzeit gültigen Besoldungstabellen A, B, C, W, und R-Besoldung sowie die Anwärterbezüge und den Familienzuschlag. 

Besoldungstabelen für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Besoldungstabellen für Bundesbeamte ab 01.03.2018..


Für die Postnachfolgeunternehmen gibt es eigene Besoldungstabellen (da die jährliche Sonderzahlung dort nicht in die Tabelle eingebaut ist) >>> siehe hier... 


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