Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter in Rheinland-Pfalz: Stand 01.03.2010


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Besoldungstabellen für Beamte in Rheinland-Pfalz

Trotz Reformdiskussion bilden die gesetzliche Grundlage der Besoldung in Rheinland-Pfalz immer noch das Bundesbesoldungsgesetz und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Gesetzgebungskompetenz allerdings bereits genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Die Besoldung in Rheinland-Pfalz wurde für Beamtinnen und Beamte angehoben. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Unter www.besoldung-rheinland-pfalz.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Rheinland-Pfalz.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 107,31 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,35 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,32 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 26,63 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,30 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,98 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,14 Euro



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