Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter des Landes Brandenburg: Stand 01.03.2010


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Besoldungstabellen für Beamte in Brandenburg

Das Land Brandenburg hat die neue Gesetzgebungskompetenz genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Die Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Unter www.besoldung-brandenburg.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Brandenburg.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Allg. Stellenzulage (Nr 27 Abs. 1) – ab 1.8.2010 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 95,27 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 296,85 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 98,59 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 104,65 Euro



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