Besoldung des Bundes und der Länder


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Besoldung des Bundes und der Länder

Die Bezahlung soll bei Beamten den Lebensunterhalt sichern (Alimentation) und drückt zugleich die Wertschätzung für geleistete Arbeit aus. Anders als in der Privatwirtschaft wird die Beamtenbesoldung nicht als Gegenleistung für konkret geleistete Arbeit verstanden. Vielmehr schreibt das Alimentationsgebot dem Dienstherrn vor, seinen Beamten sowie deren Angehörigen den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Anknüpfungspunkt für die Höhe der Besoldung ist das verliehene Amt. Ein höheres Amt ist mit einem höheren Grundgehalt verbunden. Im Gegenzug stellen Beamtinnen und Beamte ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung. In den vergangenen Jahren sind zwar Instrumente einer leistungsorientierten Bezahlung eingeführt worden. Genutzt werden diese aber kaum, weil die Mittel zumeist eingespart wurden.

Die Gewerkschaften setzen sich gegenüber den Parlamenten (Bundestag und Landtage) im Anschluss an die Tarifrunde für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dafür ein, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamte zu übertragen. Neben den Grundgehältern gibt es eine Reihe zum Teil sehr komplizierter Zuschlags- und Zulagenregelungen. Am bekanntesten ist der Familienzuschlag, den verheiratete Beamtinnen und Beamte erhalten und der mit der Zahl der Kinder steigt. Für besondere Funktionsbereiche gibt es Zulagen, z. B. im Polizeivollzugsdienst oder bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten; für besondere Verwendungen gibt es Zuschläge, z.B. beim Einsatz im Ausland.

Auf dieser Website haben wir alles Wesentliche zur Besoldung in Bund und Ländern zusammengefasst, u.a. finden Sie:

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