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Wissenswertes für Beamte
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Besoldung des Bundes und der Länder

Die Bezahlung sichert den Lebensunterhalt und drückt zugleich die Wertschätzung für geleistete Arbeit aus. Anders als in der Privatwirtschaft wird die Beamtenbesoldung nicht als Gegenleistung für konkret geleistete Arbeit verstanden. Das so genannte Alimentationsgebot schreibt dem Dienstherrn vor, seinen Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten, sie zu "alimentieren".

Anknüpfungspunkt für die Höhe der Besoldung ist das verliehene Amt. Ein höheres Amt ist mit einem höheren Grundgehalt verbunden. Im Gegenzug stellen Beamtinnen und Beamte ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung. In den vergangenen Jahren sind zwar Instrumente einer leistungsorientierten Bezahlung eingeführt worden. Genutzt werden diese aber kaum, weil die Mittel zumeist eingespart wurden.

DGB und Gewerkschaften setzen sich im Anschluss an die Tarifrunde für ArbeiterInnen und Angestellte dafür ein, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte übertragen wird.

Neben den Grundgehältern gibt es eine Reihe zum Teil sehr komplizierter Zuschlags- und Zulagenregelungen. Am bekanntesten ist der Familienzuschlag, den verheiratete Beamtinnen und Beamte erhalten und der mit der Zahl der Kinder steigt. Für besondere Funktionsbereiche gibt es Zulagen, z. B. im Polizeivollzugsdienst oder bei körperlich besonders belastenden Tätigkeiten; für besondere Verwendungen gibt es Zuschläge, z.B. beim Einsatz im Ausland.

Für aktuelle Meldungen zur Besoldung haben wir eine eigene Rubrik eingerichtet: >>>Aktuelles zur Besoldung 


 

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Wissenswertes zur Besoldung

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Aktuelles

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Themenübersicht

Allgemeines zur Besoldung 

- Amts- und Stellenzulagen

- Besoldungstabellen 

- Bundesbesoldungs-
gesetz
 

- Familienzuschlag 

- Jubiläumszuwendung

- Leistungsprämien

- Leistungszulagen

- Mehrarbeitsvergütung für Beamte

- Urlaubsgeld

- Vermögenswirksame Leistungen

- Weihnachtsgeld

- Zulagen

ABC des Besoldungsrechts
- Besoldungslexikon von A bis Z

Vorschriften zur Besoldung
im Bundesbereich

Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG)

Bundesbesoldungsordnung A 
Bundesbesoldungsordnung B 
Bundesbesoldungsordnung C
Bundesbesoldungsordnung W
Bundesbesoldungsordnung R

Besoldungsgesetze in den Ländern  
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schlwesig-Holstein
Thüringen

Weitere Rechtsvorschriften für Beamtinnen und Beamte
- Bund
- Länder

PDF-Service

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- Beamtenversorgung
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- Nebentätigkeitsrecht 

Linktipps zur Besoldung:

www.besoldung-baden-Wuerttemberg.de 

www.besoldung-bayern.de 

www.besoldung-berlin.de 

www.besoldung-brandenburg.de

www.besoldung-bremen.de 

www.besoldung-hamburg.de

www.besoldung-hessen.de 

www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de 

www.besoldung-niedersachsen.de 

www.besoldung-nordrhein-westfalen.de 

www.besoldung-rheinland-pfalz.de

www.besoldung-saarland.de 

www.besoldung-sachsen.de 

www.besoldung-sachsen-anhalt.de 

www.besoldung-schleswig-holstein.de 

www.besoldung-thueringen.de  


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