Vertreterzulage - Besoldungslexikon von A bis Z


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Besoldungslexikon:

Vertreterzulage

Mehr als zwei Mio. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst des Bundes und der Länder haben einen Besoldungsanspruch. Die Grundlage für die Besoldungsbezüge ist die Eingruppierung in der Besoldungstabelle sowie das Besoldungsdienstalter (BDA).

Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie die Besoldungsgesetze in den Ländern regeln die genauen details. In dieser Themenübersicht von A bis Z erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die "Besoldung",


PDF-SERVICE: Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten informieren wir in mehr als 60 OnlineBüchern im PDF-Format wir über die Beamtenversorgung, Beihilfe und Besoldung. Für den Bund und jedes Land gibt es jeweils ein eigenes OnlineBuch, z.B. "Beihilfe Bayern", "Besoldung NRW" oder Beamtenversorgung Hessen". Als Zusatzservice finden Sie im LOGIN-Bereich nützliche "Musterschreiben" als Hilfestellung für Anträge an den Dienstherrn >>>mehr Informationen  

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