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Besoldungstabellen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Die Besoldung wird durch Gesetz oder danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage war bislang das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden den Ländern eigenständige Regelungskompetenzen für die Besoldung, die Lauf bahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land hat diese Regelungskompetenz genutzt und die Besoldung angehoben. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 297,32 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro