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Amts- und Stellenzulagen
Stellenzulagen, ausgenommen die allgemeine Stellenzulage, nehmen nicht mehr automatisch an allgemeinen Besoldungsanpassungen teil und Stellenzulagen gehören auch nicht mehr zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Anders als Amtszulagen sind sie nicht Bestandteil des Grundgehalts. Sie werden nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt, die mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand entfällt.
Die "Amtszulage" ist nach Laufbahnen bzw. Besoldungsgruppen gestaffelt (aktuelle Beträge, gelten seit 1.8.2004): .
| Laufbahngruppe |
West |
Ost |
| Einfacher Dienst alle BesGr. - außer A 5 Z, A 6 |
30,59 |
28,30 |
| Mittlerer Dienst A 9 Z |
227,76 |
210,68 |
| Gehobener technischer Dienst A 13 Z |
231,46 |
214,10 |
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