10. Zulage für Beamte der Feuerwehr

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zurück   Beamtenbesoldung - Begriffe von A bis Z   

Die Beamtenbesoldung ist keine einfache Materie. Mehr als zwei Mio. Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern haben Anspruch auf Besoldung. Grundlagen für die Berechnung der Besoldung ist die Eingruppierung in die Besoldungstabelle sowie das Besoldungsdienstalter. Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie die Besoldungsgesetze der Länder regeln die Einzelheiten. Hier erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die "Beamtenbesoldung", beispielsweise

Begriff: 10. Zulage für Beamte der Feuerwehr 

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