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Besoldungstabellen für Beamte in Berlin
In Berlin wurden bisher keine grundlegenden Änderungen des Besoldungsrechts vorgenommen. Deshalb gelten das Bundesbesoldungsgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen weiter. Berlin wird allerdings das erste Land sein, in dem der Familienzuschlag auch an Beamtinnen und Beamte gezahlt wird, die in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Eine Anpassung der Besoldung ist dagegen zur Zeit nicht geplant. Deshalb gelten auch die Besoldungstabellen von August 2004 weiter. Seit 1.1.2008 gelten für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 auch im ehemaligen Ostteil der Stadt die West-Tabellen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-berlin.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Berlin.
Besoldungstabelle A – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle B – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulage – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.8.2008 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.8.2004 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 90,05 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um 230,58 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5. Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 93,18 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 98,92 Euro