Bundesbesoldungsordnung C

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Besoldungsordnung C

Die Besoldungsordnung C war bis zum Jahr 2005 die Besoldungsordnung für wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte an deutschen Hochschulen, sie wurde durch die Besoldungsordnung W abgelöst. Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung C gehörten zur Laufbahn des höheren Dienstes und umfasste die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4.

Die Bundesbesoldungsordnung C wurde offiziell 2002 mit der Reform der Professorenbesoldung und der Neuregelung der Einstellungsvoraussetzungen für Professoren aufgehoben. Die Bundesländer stellten die Besoldung für neu berufene Professoren zwischen den Jahren 2002 und 2005 um.

Die Bundesbesoldungsordnung C hatte aufsteigende Grundgehälter, ein älterer Beamter verdiente mehr als ein jüngerer. In der Besoldungsordnung W dagegen sind die Grundgehaltssätze fest und auch wesentlich niedriger als in der Besoldungsordnung C. Jedoch können in der Besoldungsordnung W mehr Zulagen gewährt werden. In der Besoldungsordnung C war dies nur in der Besoldungsgruppe C 4 und nur unter besonderen Umständen zulässig. Eine Beförderung von C 2-Professoren in die Besoldungsgruppe C 3 war nach einer gewissen Zeit üblich, ist aber seit 2005 nicht mehr möglich.

Beamte, die in ein Amt der Besoldungsordnung C eingestuft sind, können auf eigenen Antrag in die Besoldungsordnung W übergeleitet werden.

Besoldungsgruppe C 1
Künstlerischer Assistent
Wissenschaftlicher Assistent

Besoldungsgruppe C 2
Hochschuldozent1)
Oberassistent1)
Oberingenieur
Professor
- an einer Fachhochschule
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit überwiegend in diesen tätig Professor an einer Kunsthochschule
- Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule soweit überwiegend in Studiengängen tätig, in denen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen miteinander verbunden werden
Universitätsprofessor an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule
Universitätsprofessor

Besoldungsgruppe C 3
Professor
- an einer Fachhochschule
- an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit überwiegend in diesen tätig
Professor an einer Kunsthochschule
Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule
Universitätsprofessor

Besoldungsgruppe C 4
Professor an einer Kunsthochschule
Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule
Universitätsprofessor
früher: Ordentlicher Professor (Ordinarius)


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