Landesbesoldungsgesetz Bayern

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Bayerisches Besoldungsgesetz 

Für bayerische Beamtinnen und Beamte gibt es ein eigenens Besoldungsgesetz. Unter www.besoldung-bayern.de finden Sie den Wortlaut und weiterführende Informationen zum Besoldungsrecht von Bayern, beispielsweise auch die aktuellen Besoldungstabellen.

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Im Rahmen der Föderalisimusreform wurde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für wichtige Bereiche des Beamtenrechts übertragen. So können die Länder künftig die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Beamtenversorgung in eigener Zuständigkeit ausgestalten. Dies wird das Beamtenrecht nicht durchschaubarer machen. Es ist zu erwarten, dass sich das Beamtenrecht sehr auseinanderentwickeln wird.

Wenn Sie die beamten- und besoldungsrechtlichen Entwicklungen in den einzelnen Ländern verfolgen möchten, können Sie die vom INFO-SERVICE in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern konzipierten Websites besuchen.

Das für Landesbeamte von Bayern geltende Recht wird in einem eigenständigen Internetangebot dargestellt. Unter www.besoldung-bayern.de finden Sie wichtige Informationen zum Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beihilferecht und Beamtenversorgungsrecht. Daneben werden Sie aber auch über Arbeitszeit der Beamten, das Nebentätigkeitsrecht, das Reisekostenrecht, das Umzugskostenrecht sowie den Anspruch auf Urlaub und Sonderurlaub informiert.

Abschließend informiert die Website aber auch über das Personalvertretungsrecht, was für die betrieblichen Interessenvertretungen besonders hilfreich sein dürfte. Insoweit kann die Website auch als Informationsplattform von Personalvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Frauenbeauftragten und Schwerbehinderten-Beauftragten genutzt werden.


Links für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Referendarinnen und Referendare, Professorinnen und Professoren, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Ruhestandsbeamte:

www.beamten-informationen.dewww.beamtenversorgung-online.de I www.beihilfe-online.de I


UNSERE EMPFEHLUNG für Frauen im öffentlichen Dienst:
Ostseeklinik Kühlungsborn: Psychosomatische Erkrankung von Frauen!

Psychosomatische Erkrankungen haben - gerade bei Müttern - stark zugenommen. Häufig bildet die Mehrfachbelastung in Beruf, Familie und Haushalt den Nährboden für diese Erkrankungen (Depressionen, somatoforme Störungen). Krankheitsbilder, die oftmals einer stationäre Rehabilitation bedürfen. Doch Mütter stehen oft vor dem Dilemma: Wer kümmert sich in dieser Zeit um die Kinder? Die Ostseeklinik Kühlungsborn: hat ein speziell auf Mütter zugeschnittenes Therapiekonzept entwickelt, das neben krankheitsspezifischen Ursachen vor allem die individuellen biologischen und psychosozialen Faktoren von Frauen miteinbezieht. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass Mütter ihre Kinder mitbringen können. So können sie sich während der Reha ganz auf ihre Therapien und ihre Gesundheit konzentrieren. Der gemeinsame Aufenthalt ist aber nicht nur für die Mutter von Vorteil, sondern unterstützt auch die Kinder in der Bewältigung der besonderen familiären Situation. Die Ostseeklinik Kühlungsborn bietet beste Voraussetzungen für einen langanhaltenden Therapieerfolg und eine gestärkte Mutter- Kind-Beziehung.

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Fragen rund um die Beantragung (mehr Informationen)
Beihilfe/PKV: 0228 / 96 95 89 83  


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