Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 82 Jährliche Sonderzahlung

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Abschnitt VII
Jährliche Sonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und sonstige Zuwendungen

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 82 Jährliche Sonderzahlung

Die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung ist gesetzlich zu regeln.


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