Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 22 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 22 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

Die Funktionen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sind grundsätzlich nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann im Bereich der Besoldungsordnung A bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe im Bereich desselben Einstiegsamtes mit Ausnahme der Beförderungsämter in den Besoldungsgruppen A 13 und A 16 zugeordnet werden, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Die Ämter sind nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange der in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


 

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-online.de © 2024