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Besoldungstabellen für Beamte in Niedersachsen
In Niedersachsen wird über eine Reform des Dienstrechts diskutiert. Im Mittelpunkt steht eine neue Laufbahnstruktur. Grundlegende Veränderungen im Besoldungsrecht wurden bisher aber nicht vorgenommen. Deshalb gelten nach wie vor das Bundesbesoldungsgesetz und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Das Land Niedersachsen hat seine Gesetzgebungskompetenz aber genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-niedersachsen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Niedersachsen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 247,57 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.