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Besoldungstabellen für Beamte in Hessen
Eine umfassende Dienstrechtsreform befindet sich in Hessen in der Diskussion. Sie soll auch das Besoldungsrecht neu ordnen. Solange die Beamtenund Besoldungsgesetze aber nicht geändert sind, gelten das Bundesbesoldungsgesetz und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften vorerst weiter. Das Land Hessen hat jedoch von der neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Die aktuellen Tabellen werte finden Sie auf
diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-hessen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Hessen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 301,24 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,49 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 27,45 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,95 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,47 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.