Besoldungsordnung A - Besoldungslexikon


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Besoldungsordnung A

In Deutschland gibt es fast zwei Mio. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst des Bundes und der Länder. Bereits im Ruhestand befinden sich etwas mehr als 1 Mio. Beamten. Das Besoldungsrecht gilt demnach immerhin für mehr als drei Millionen Frauen und Männer. Der Besoldungsanspruch orientiert sich nach der Eingruppierung in die jeweilige Besoldungstabelle. Dabei spielt auch das Besoldungsdienstalter (BDA) eine Rolle.

Das Besoldungsrecht ist nicht mehr bundeseinheitlich geregelt. Sowohl der Bund als auch die Länder haben die Details in Besoldungsgesetzen geregelt. Die aktuelle Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes und der jeweiligen Landesbesoldungsgesetze finden Sie unter www.besoldung-online.de. Hier finden Sie auch weitere Themen rund um die Besoldung, beispielsweise Amtszulagen, Familienzuschlag, Stellenzulagen, Wechselschichtzulagen oder andere Zulagen.

Weiterführend Informationen zum öffentlichen Dienst oder dem Beamtenrecht:

www.beamten-informationen.de I www.die-oeffentliche-verwaltung.de I


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