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Besoldungstabellen für Beamte in Bayern
In Bayern wird derzeit über eine umfassende Dienstrechtsreform diskutiert. Strukturelle Änderungen im Beamtenrecht wird es ab 2011 geben. Das Bundesbesoldungsgesetz gilt bis dahin einschließlich der dazugehörigen Verordnungen fort. Der Freistaat Bayern hat jedoch die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform genutzt, um eigene Besoldungstabellen zu beschließen. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-bayern.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Bayern.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2009 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
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Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 299,68 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 100,05 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,21 Euro