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Aufwandsentschädigung bei Auslandseinsatz
Die Bediensteten bei den Vertretungen des Bundes im Ausland erhalten monatlich eine nach den Erfordernissen des einzelnen Dienstpostens abgestufte Aufwandsentschädigung. Auf die Aufwandsentschädigung besteht kein Rechtsanspruch. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Leiterin oder Leiter der Auslandsvertretungen bestimmt sich nach einer besonderen Aufstellung, der der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zugestimmt hat.
Hier können Sie eine Übersicht (Auszug aus dem Haushaltsplan des Bundesfinanzministeriums) einsehen
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