Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin ab 01.12.2022

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen



Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin

 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE Besoldungsgruppen A 5 - A 8 übrige Besoldungsgruppen
FZ Stufe 1 142,92 Euro 150,10 Euro

 

 

 

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht sich um die jeweiligen Beträge pro zu berücksichtigendem Kind

 

FZ Stufe 2 (1. Kind)
FZ Stufe 3 (2. Kind)
FZ Stufe 4 (3. Kind)
FZ Stufe 5 und höher (4. und weitere Kinder)

128,39 Euro
128,39 Euro
819,76 Euro
678,99 Euro

 


Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)

 

Erhöhungsbeträge BesGr A 5 BesGr A 6 BesGr A 7 BesGr A 8
Fz Stufe 2 (1.Kind)   168,96 Euro  122,02 Euro    29,36 Euro        -
Fz Stufe 3 (2.Kind)   186,05 Euro  190,14 Euro 197,89 Euro  94,28 Euro

 

 

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

 

 

 

Anrechnungsbetrag gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz Berlin

 

BesGr A 5 bis A 8 129,23
BesGr A 9 bis A 12 137,21

 

 

 


 

 

Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Berlin mit Umland

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um die Bundeshauptstadt Berlin.Es gibt unzählige Aktivitäten für den Aufenthalt in Berlin: Brandenburger Tor, Großer Tiergarten, Boulevard auf der Prachtstraße Unter den Linden, Madame Tussauds, Einkaufsparadies Friedrichstraße, Holocaust-Mahnmal, Potsdamer Platz, Pariser Platz, Reichstag, Fernsehturm, Weltzeituhr, Alexanderplatz, Berliner Dom, Checkpoint Charlie, Museumsinsel mit Museen (Das Alte Museum, Ägyptisches Museum, Alte Nationalgalerie u.Pergamonmuseum



 

Red 20230515

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Berlin gelten folgende Beträge:

Familienzuschlag ab 01.01.2018

Monatsbeträge in Euro

 Familienzuschlag

 Stufe 1
(§ 40 Abs. 1)

 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8

 124,69

 übrige Besoldungsgruppen

 130,95

 

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 112,00 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 349,01 Euro (Stufe 4 und höher)..

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,56 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 27,82 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,26 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,70 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt..

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: 
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 115,90 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 123,05 Euro


 

mehr zum Thema:
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-online.de © 2024