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Wissenswertes für Beamte nur 7,50 Euro
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zurück Besoldungslexikon von A bis Z
Die Besoldung der 2,1 Mio. Beamtinnen und Beamte ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Auf dieser Website informieren wir mit unserem Besoldungslexikon von A bis Z über die wichtigsten Regelungen des Besoldungsrechts, beispielsweise "A 5".
Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht aller aktuellen Besoldungstabellen für Beamte, Beamtenanwärter und Richter
Besoldungstabellen |
West |
Ost |
A-Besoldung | ab 1.8.2004 ![]() |
ab 1.8.2004 |
B-Besoldung | ab 1.8.2004 ![]() |
ab 1.8.2004 |
C-Besoldung und W-Besoldung |
ab 1.8.2004 und ab 1.8.2004 |
ab 1.8.2004 und ab 1.8.2004 |
Richter- |
ab 1.8.2004 ![]() |
ab 1.8.2004 ![]() |
Beamten- anwärter |
ab 1.8.2004 | ab 1.8.2004 |
Zu den Dienstbezügen zählt auch der Familienzuschlag.
Hier die aktuellen Werte >>>zum Download